Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
Statement zu Case Management in freier Berufsausübung

Statement zu Case Management in freier Berufsausübung

Der Vorstand der DGCC hat am 10.06.2013 ein Statement veröffentlicht, in dem er sich für eine steuerliche Anerkennung der Tätigkeit von Case ManagerInnen als selbständige Berufstätigkeit gemäß §18 EStG ausspricht. Denn „Case Managerinnen übernehmen unter Anerkennung der jeweiligen anderen Fachlichkeit eine eigenständige Prozessverantwortung. Die Dienstleistungen selbständiger Case Manager/innen sind „höhere Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit“ (§1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz).

Den  Wortlaut des Statements finden Sie hier als PDF zum Download.