Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
DGCC e.V.

CM im Handlungsfeld der Arbeitsmarktintegration

Koordinatorinnen der FG Arbeitsmarktintegration sind bis auf Weiteres:
Christine Richter, Jobcenter Region Hannover (E-Mail-Link)
sowie
Anja Kellersohn (Bfz Essen GmbH) und Regine Schütte (Bundesagentur für Arbeit) (E-Mail-Link)

Unsere Ziele

Die Fachgruppe „Arbeitsmarktintegration“ besteht aus Mitgliedern der DGCC, die sich in verschiedenen Organisationen und Arbeitsfeldern (Bundesagentur/Kommune, Jobcenter, Ausbildungsinstitute, Bildungsträger, Arbeitsvermittlung, Wissenschaft) mit Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben auseinander setzen. Unsere Fachgruppe beschäftigt sich seit 2009 u.a. mit:
• dem Selbstverständnis von beschäftigungsorientiertem Case Management (zur Definition s.u., „Unser Gegenstand“),
• dessen Weiterentwicklung,
• der inhaltlichen Ausgestaltung der Fachaufgaben Unterstützungs- und Aktivierungsberatung sowie Netzwerk-Management,
• notwendige, insbesondere institutionelle Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung der CM-Aufgabe,
• Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern

Das Ziel der Fachgruppe ist es, Beiträge zur Fachdiskussion und Positionierung des Themas in der Öffentlichkeit zu leisten.

Unser Gegenstand …

(1) Beschäftigungsorientiertes Case Management (BCM) unterstützt bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen mit komplexem Hilfebedarf im Fall fehlender oder bedrohter Beschäftigung1. Das Ziel ist eine möglichst existenzsichernde Teilhabe2 am Arbeitsleben. In enger Abstimmung mit den Klienten fördert3 es den Erhalt oder die Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit4 unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation.

(2) BCM bewegt sich im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen und den Ressourcen der Klienten/innen, den Möglichkeiten und Anforderungen des Arbeitsmarktes sowie des gesellschaftlichen Kontextes und den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Herausforderung des BCM liegt darin, in diesem Spannungsfeld einen für alle Seiten (Klient/innen – Wirtschaft – Staat) akzeptablen Ausgleich zu finden.

(3) BCM basiert auf dem wissenschaftsorientierten Verständnis von CM im Sinne der Leitlinien der DGCC5.

 Anmerkungen:
  1. In einer vorwiegend arbeitszentrierten Gesellschaftsverfassung wird hiermit unter Beschäftigung verstanden
    a) jede ungeförderte und geförderte Erwerbsarbeit,
    b) jede öffentlich bereitgestellte Beschäftigungsform und
    c) im weiteren Sinn jede wertschöpfende und persönlichkeitsstabilisierende Form des Tätigseins verstanden, die nicht der Eigenarbeit / Hobby zuzurechnen ist.
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  2. Teilhabe bedeutet für uns: Chance oder Handlungsspielraum, eine individuell gewünschte und gesellschaftlich übliche Lebensweise zu realisieren. Teilhabe erfasst in Anlehnung an Bartelheimer (2007) nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch die Teilhabe an sozialen Nahbeziehungen, Teilhabe durch Rechte und kulturelle Teilhabe.
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  3. Unter Förderung verstehen wir z.B.: Sucht-, Schuldner-, und / oder psychosoziale Beratung, beruflich orientierte Qualifizierung, Arbeits-/ Ausbildungsvermittlung, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und / oder Angehörigen zusätzlich zur Unterstützungs- und Aktivierungsberatung des CMs.
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  4. Beschäftigungsfähigkeit wird von der FG als intervenierende Begrifflichkeit zwischen dem Potenzial von Personen, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, aufrechtzuerhalten oder zu wechseln, und von korrespondierenden betrieblich-organisatorischen und institutionellen Regelungen bezeichnet. Damit wird eine einseitige Verschiebung im Fokus auf individuelle Anpassungsmechanismen verhindert, was dem Grundgedanken des CMs auf verschiedenen Ebenen zu agieren entspricht.
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  5. „Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird. Nicht die Qualitäten als Berater/-in allein sind gefragt, sondern die als Moderatoren mit Letztverantwortung, die im Prozess der Hilfe die Bedürfnisse der Klienten einschätzen, die die Planung und Sicherung der Bereitstellung medizinischer und sozialer Dienstleistungen koordinieren, die Prioritäten setzen und ggfs. zukünftig Standards erarbeiten bzw. festlegen und für ihre Einhaltung sorgen. Ziel ist eine Qualitätsgewährleistung, die untrennbar verknüpft ist mit der Sicherung von Konsumentenrechten.“ (DGCC e.V. – Was ist CM?)
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Unsere Veröffentlichungen

 

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