Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
DGCC e.V.

Weiterbildungs-Standards

Standards und Richtlinien für die Weiterbildung
Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen und in der Beschäftigungsförderung

erlassen am 29.01.2003, zuletzt geändert 24.04.2023

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Gliederung:
Einleitung/Begründung, Gegenstand und ethische Grundsätze
Teil 1: Weiterbildungsrichtlinien
Teil 2: Richtlinien zur Anerkennung von Weiterbildungsinstituten und Ausbilder*innen für den Bereich Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen und in der Beschäftigungsförderung

Einleitung/Begründung

Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) hat ein Zertifizierungssystem zur Sicherung der Qualität der Aus- und Weiterbildung von Case  Management aufgebaut – dazu gehören die nachfolgenden Weiterbildungsstandards, die das Ergebnis sowohl interner Diskussionen als auch des Austauschs mit den Verbänden der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit (DGSA), mit dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) darstellen.
In die Diskussion fließen Informationen über bereits praktizierte Case Management-Weiterbildungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein. Die Standards wurden entwickelt, um die Qualität von Case Management und Case Management-Weiterbildungen besser sichern zu können. Mit ihrer Verbreitung, Förderung und Weiterentwicklung sollen das Vertrauen in Case Management-Angebote bei Menschen, die Case Management in Anspruch nehmen, gestärkt werden und für Auftraggeber und Kostenträger verlässliche Qualitätskriterien benannt werden. Case Management soll als professionsübergreifender Ansatz etabliert und ihm soll gegenüber anderen beruflichen Handlungskonzepten durch Vereinheitlichung der Weiterbildungsstandards und Kommunizierbarkeit von Qualität mehr Gewicht verliehen werden. Die hohen Anforderungen, die an ein Case Management gestellt werden, verlangen eine spezifische Weiterbildung auf der Basis einer qualifizierten
Berufsausbildung.
Den Interessentinnen und Interessenten ermöglichen die Standards einen Überblick über essenzielle Ausbildungselemente. Sie geben eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Ausbildungselementen und Weiterbildungsangeboten, bieten eine Orientierung in Fragen der Qualifizierung der eigenen Tätigkeit als Case Managerin bzw. Case Manager und bilden überdies die Basis für Entscheidungen, selbst eine Case Management-Weiterbildung anzubieten.

 

Gegenstand

Gegenstand der Standards sind die berufsübergreifende Weiterbildung in Case Management mit Schwerpunkt Gesundheits- und Sozialwesen und in der Beschäftigungsförderung (Teil 1) und die Anerkennung von Ausbildungsinstituten und Ausbilderinnen bzw. Ausbildern (Teil 2). Die Standards enthalten Voraussetzungen für die Anerkennung als zertifizierte Case Managerinnen bzw. Case Manager sowie als Ausbilderinnen und Ausbilder für Case Management.

Ethische Grundsätze

Essenziell sind die ethischen Grundlagen der DGCC und die berufsethischen Prinzipien des DBSH sowie der ICN-Ethikkodex des DBfK. Darüber hinaus dient eine Nutzerorientierung im Case Management der Sicherung der Klienten- bzw. Patientenperspektive. Eine ausschließlich ökonomische Orientierung verstößt gegen die Grundsätze des Case Management.

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